Die Pressefreiheit ist ein hohes im Grundgesetz festgeschriebenes Kulturgut. Der Pressemarkt ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Journalistinnen und Journalisten, Korrespondenten- und Nachrichtenbüros, Zeitungs-, Zeitschriften- und sonstige Verlage sowie der Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen werden in der wirtschaftspolitischen Betrachtung zum Pressemarkt gezählt.

Die Branchen sind: Journalisten, Presseverlage, -vermittlung, -verbreitung, selbständigen Journalisten/-innen und Pressefotografen/-innen, Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, Verlegen von Adressbüchern, Verlegen von Zeitungen, Sonstiges Verlagswesen (ohne Software), Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen