Die Musikwirtschaft ist geprägt von Diversität: zu ihr gehören die „Urheber“ (Komponisten, Textdichter, Producer/Musikregie) und die Musikerinnen und Musiker, Musik- und Tanzensembles.

In gleichem Maße werden die ‚produzierenden und verbreitenden Unternehmen‘ wie Tonträgerindustrie, Musikverlage, Konzertveranstalter, Musiktheaterproduktionen, Musicalbühnen, Musikfestivals sowie der Musikfachhandel – und die ‚Dienstleister‘, z.B. bühnentechnische Dienste, sowie die Herstellung von Musikinstrumenten zu diesem Teilmarkt gezählt.

Die Branchen sind: Selbstständige Musiker/innen, Musik-/Tanzensembles, Tonstudios, Tonträgerverlage, Musikverlage, Theater-/Konzertveranstalter, Private Musical-/Theaterhäuser, Konzerthäuser, Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst, Einzelhandel mit Musikinstrumenten, Einzelhandel mit bespielten Tonträgern, Herstellung von Musikinstrumenten, Toningenieure, Agenturen, Musikverlage, Festivals etc.